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Wie darf ich als Gastronom Bündner Puurachalb-Gerichte kennzeichnen?

 

Bündner Puurachalb Produkte entsprechen den Richtlinien der Marke Graubünden und Alpinavera. Der Gastronom hat somit weitere Vorteile bei der Vermarktung seiner Gerichte. Die Richtlinien für die Kennzeichnung der Gerichte müssen eingehalten werden.

 

Erlaubte Kennzeichnung:

Das Gericht darf mit dem Namen "Bündner Puurachalb" in der Speisekarte gekennzeichnet werden.Zum Beispiel Kalbsgeschnetzeltes vom Bündner Puurachalb. Das Logo "Bündner Puurachalb"- viva graubünden-regio.garantie" darf in der Speisekarte in der Liste der Herkunft des Fleisches wie folgt verwendet werden:

Herkunft Kalbfleisch: Schweiz, Metzgerei XY, Graubünden und das Logo Bündner Puurachalb

 

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung